Bedingungen für den Einsatz unserer Helfer/innen bei Veranstaltungen

Ansprechpartner

Herr
Stephan Isachsen
Tel: 015124121250
bereitschaftsleitung(at)DRK-wedel(dot)de Rudolf-Höckner-Str. 6
22880 Wedel

1. Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Wedel e.V. (DRK), bestimmt den personellen und materiellen Umfang einer Sanitätswache nach eigenem Ermessen unter Zugrundelegung der vom Veranstalter bereitgestellten Informationen und stimmt sich darüber mit dem Veranstalter ab. Die uns entstehenden Einsatzkosten werden nach individueller Absprache vom Veranstalter getragen.

2. Der Veranstalter verpflichtet sich, die zur Planung benötigten Informationen rechtzeitig vor der Veranstaltung bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

* Die Art der Veranstaltung und eventuelle Besonderheiten

* Die Anzahl der voraussichtlich erwarteten Teilnehmer und Zuschauer

* Eventuelle besondere Gefährdungsrisiken

* Besonderheiten des Veranstaltungsortes (z. B. Bühne, Bestuhlungsplan, Fluchtwege etc.)

* Bereitstellungs- und Unterbringungsmöglichkeiten für unsere Einsatzkräfte

• Teilnahme anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

• Mitbenutzung von Telekommunikationsverbindungen im Einsatzfall

• Sonstige einsatzrelevante Informationen

3. Der Veranstalter informiert das DRK über vorliegende Auflagen und Genehmigungen.

4. Der Veranstalter benennt vor Veranstaltungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner, bei dem sich unsere Helferinnen und Helfer anmelden und an den sie sich während der Veranstaltung wenden können.

5. Das DRK weist darauf hin, dass unsere Helferinnen und Helfer Mitglieder der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) des DRK-Kreisverbandes Pinneberg sind und möglicherweise während der Veranstaltung von der Rettungsleitstelle Elmshorn zu einem Notfall-Einsatz abgerufen werden können. In diesem Fall melden sich unsere Helferinnen und Helfer beim verantwortlichen Ansprechpartner ab. Wir werden uns bemühen, eine Notbesatzung bei der Veranstaltung zu belassen.

6. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als vier Stunden verpflichtet sich der Veranstalter, unsere Helferinnen und Helfer angemessen zu verpflegen.

7. Die Einsatzkräfte des DRK beschränken sich bei den Veranstaltungen auf ihre sanitätsdienstlichen Aufgaben.

8. Soweit erforderlich, werden Ortsbesichtigungen am Veranstaltungsort durchgeführt. Hier sollten gegebenenfalls auch Vertreter anderer beteiligter Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hinzugezogen werden.

9. Bei Rückfragen stehen wir unter der Rufnummer 015124121259 gerne zur Verfügung.

10. Diese Information wird dem Veranstalter rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin zur Verfügung gestellt. Bei regelmäßigen Veranstaltungen erfolgt die Verteilung nur einmalig. Sollten bei den regelmäßigen Veranstaltungen Änderungen auftreten, die insbesondere die unter 2. genannten Punkte betreffen, wird der Veranstalter das DRK rechtzeitig informieren.

11. Zur Abrechnung und Dokumentation werden Ihre Daten elektronisch gespeichert und innerhalb des DRK weiterverarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte oder zu Werbezwecken findet nicht statt.

Stand: April 2025

Informationen zu den Kosten für Veranstalter